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    Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (w.z.B. Epilepsie) in Fragen der Integration, Diskriminierung, Reha, Pflege und möglicher finanzieller Unterstützungen bieten:

    Das Bundessozialamt

    Der KOBV

    Der ÖZIV

     

    Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland

    http://www.burgenland.at/buergerservice/buergerservicestellen/patientenanwalt

     

    Dr. Josef Weiss
    Patienten- und Behindertenanwalt
    Europaplatz 1 

    7000 Eisenstadt
    Telefon: 057-600/2153
    Telefax: 057-600/2171
    E-Mail:
    post [dot] patientenanwalt [at] bgld [dot] gv [dot] at

    Der Patientenanwalt Burgenland unterstützt Patientinnen und Patienten bzw. deren Vertrauenspersonen weisungsfrei, kostenlos und unter Wahrung des Datenschutzes bei Beschwerden über die Behandlung, Betreuung und Pflege in und durch Einrichtungen des Gesundheitswesens im Burgenland. Die Zuständigkeit reicht somit von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Hauskrankenpflegeinrichtungen, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten bis hin zum Rettungswesen.

     

    Schanta Angelika
    Assistenz

     

     

    Zu den Aufgaben:

     

    Beschwerdemanagement

    Das Hauptaufgabengebiet der Patientenanwaltschaft liegt im Management von Beschwerden gegen Gesundheitseinrichtungen im Burgenland.

     

    Behandlungsschäden

    Falls durch die Behandlung in Krankenhäusern, Ärzten ein Schaden entstanden sein soll, können wir durch fachärztliche Stellungnahmen oder Gutachten klären lassen, ob dieser Schaden durch einen ärztlichen Fehler verursacht wurde.

     

    Patientenverfügungen: Rechtsbelehrungen und Beurkundungen

    Seit 1.6.2006 ist das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft (BGBl. I Nr. 55/2006). Eine Patientenverfügung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen (nicht auch pflegerische Tätigkeiten) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.

     

    Behindertenberatung

    Der Burgenländische Landtag hat die gesetzlichen Kompetenzen der Patientenanwaltschaft um die der Behindertenberatung erweitert.

    Die Patienten- und Behindertenanwaltschaft steht nunmehr auch als Anlaufstelle für Auskunftersuchen und Beschwerden, die Menschen mit Behinderungen betreffen, zur Verfügung.

    Neben den Menschen mit Behinderungen selbst können sich natürlich auch deren Sachwalter, gesetzliche Vertreter bzw. sonstige Vertrauenspersonen an unsere Einrichtung wenden.

    Vertretungen vor Behörden und Gerichten können allerdings nicht übernommen werden.

     

    Tätigkeitsberichte

    Über die bisherigen Tätigkeiten können Sie sich anhand der Tätigkeitsberichte, die in zweijährigem Abstand zu erstellen sind, informieren.

     

     

    Behörden und Ansprechpartner im Burgenland:

     

     

    Beratungseinrichtungen: 

    Allgemeine Informationen:

    • www.help.gv.at
      (umfangreiche Informationen des Bundes unter anderem auch zu diversen Leistungen für Behinderte Menschen)
    • www.oear.or.at
      (Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs)

    ZVR: 218 642 431     Kontakt      Sponsoren      Impressum